Die Hinterbliebenenrente ist eine wichtige Absicherung für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und in manchen Fällen auch für Kinder. Sie hilft, finanzielle Lücken zu schließen, die durch den Tod eines Versicherten entstehen können. Doch wer hat Anspruch auf diese Leistung und wie wird sie berechnet? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um die Hinterbliebenenrente.

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ToggleWas ist die Hinterbliebenenrente?
Die Hinterbliebenenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die an die Angehörigen eines verstorbenen Versicherten ausgezahlt wird. Sie soll sicherstellen, dass Hinterbliebene nach dem Verlust des Hauptverdieners oder Versicherten nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Es gibt zwei Hauptformen der Hinterbliebenenrente:
- Die Witwen- oder Witwerrente: Sie wird an Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen gezahlt.
- Die Waisenrente: Sie richtet sich an Kinder des Verstorbenen.
Wer hat Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente?
Grundsätzlich haben Ehepartner und eingetragene Lebenspartner Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Es gibt jedoch weitere Voraussetzungen:
- Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss zum Zeitpunkt des Todes noch bestanden haben.
- Die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren muss erfüllt sein. Diese kann unter bestimmten Umständen auch kürzer sein, beispielsweise bei einem Arbeitsunfall.
- Für Witwen und Witwer gilt zudem eine Einkommensgrenze. Übersteigt das eigene Einkommen diese Grenze, kann die Rente gekürzt werden.
Welche Arten der Witwen- oder Witwerrente gibt es?
Es wird zwischen der „kleinen“ und der „großen“ Witwen- oder Witwerrente unterschieden:
1. Kleine Witwen- oder Witwerrente
Die kleine Witwen- oder Witwerrente wird gezahlt, wenn der hinterbliebene Partner jünger als 47 Jahre ist, keine Kinder erzieht und nicht erwerbsgemindert ist. Diese Rente beträgt in der Regel 25 % der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte. Sie wird für zwei Jahre nach dem Tod des Versicherten gewährt. Ausnahme: Wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor diesem Datum geboren ist, gelten die alten Regeln, die eine lebenslange Zahlung vorsehen können.
2. Große Witwen- oder Witwerrente
Die große Witwen- oder Witwerrente steht Hinterbliebenen zu, die mindestens 47 Jahre alt sind, Kinder unter 18 Jahren erziehen oder selbst erwerbsgemindert sind. Diese Rente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen. Unter bestimmten Umständen – etwa wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und ein Ehepartner vor diesem Datum geboren ist – können es sogar 60 % sein.

Was gilt für geschiedene Partner?
Geschiedene Partner haben keinen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungsausgleichsansprüche geltend machen, die bei der Scheidung festgelegt wurden.
Anspruch auf Waisenrente
Kinder des Verstorbenen können eine Waisenrente erhalten, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Es wird zwischen der Halbwaisenrente und der Vollwaisenrente unterschieden:
- Halbwaisenrente: Sie wird gezahlt, wenn ein Elternteil verstorben ist. Sie beträgt 10 % der Rente des Verstorbenen.
- Vollwaisenrente: Sie wird gezahlt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Sie beträgt 20 % der Rente des Verstorbenen.
Waisenrenten werden in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Sie können jedoch bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden, wenn das Kind sich in Ausbildung befindet, studiert oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert.
Wie wird die Hinterbliebenenrente berechnet?
Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Rente des Verstorbenen. Zunächst wird die Versichertenrente berechnet, die der Verstorbene bezogen hätte. Von dieser Rente werden die jeweiligen Prozentsätze für Witwen- und Witwerrente oder Waisenrente abgeleitet. Dabei gelten die folgenden Regelungen:
- Die Rentenhöhe basiert auf den Entgeltpunkten, die der Verstorbene während seiner Erwerbstätigkeit angesammelt hat.
- Für Witwen- und Witwerrenten wird ein bestimmter Prozentsatz dieser Rente gezahlt (25 %, 55 % oder 60 %).
- Für Waisenrenten gelten die Sätze von 10 % (Halbwaisen) und 20 % (Vollwaisen).
- Das eigene Einkommen der Hinterbliebenen wird auf die Rente angerechnet, wobei Freibeträge berücksichtigt werden.
Wann endet die Hinterbliebenenrente?
Die Zahlung der Witwen- oder Witwerrente endet, wenn der Empfänger wieder heiratet. In solchen Fällen kann eine einmalige Abfindung gezahlt werden. Die Waisenrente endet in der Regel mit dem 18. Lebensjahr des Kindes oder spätestens mit dem 27. Lebensjahr, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind.

Fazit: Ein wichtiger Schutz für Hinterbliebene
Die Hinterbliebenenrente bietet eine wertvolle finanzielle Absicherung für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder eines verstorbenen Versicherten. Sie stellt sicher, dass die Familie auch nach einem schweren Verlust finanziell abgesichert ist. Indem Sie sich frühzeitig mit den Regelungen und Voraussetzungen vertraut machen, können Sie mögliche Ansprüche besser verstehen und im Ernstfall schnell handeln.