Rente und Steuererklärung: So behalten Sie den Überblick

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Die Rente ist der wohlverdiente Ruhestand nach einem langen Arbeitsleben. Doch auch Rentner kommen nicht um das Thema Steuererklärung herum. Was viele nicht wissen: Rente ist keine steuerfreie Einnahmequelle, und unter bestimmten Umständen müssen auch Ruheständler eine Steuererklärung abgeben. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Besteuerung der Rente funktioniert, welche Freibeträge und Abzüge es gibt und wie Sie die Steuererklärung für Ihre Rente ganz einfach meistern.

Warum Rentner eine Steuererklärung machen müssen

Grundsätzlich gilt: Renteneinkünfte zählen zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Dabei wird nicht die gesamte Rente besteuert, sondern nur ein bestimmter Anteil. Dieser sogenannte „Besteuerungsanteil“ ist abhängig vom Jahr des Renteneintritts. Wer beispielsweise im Jahr 2023 in Rente gegangen ist, muss 83 % seiner Rente versteuern. Der verbleibende Teil bleibt steuerfrei und wird als „Rentenfreibetrag“ festgelegt.

Die Notwendigkeit, eine Steuererklärung abzugeben, ergibt sich, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Im Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag 12.882 Euro pro Person. Wenn Ihre gesamten Einkünfte – dazu zählen neben der gesetzlichen Rente auch mögliche Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge – diesen Betrag übersteigen, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

So funktioniert die Besteuerung der Rente

Die Besteuerung der Rente erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ermittlung des Besteuerungsanteils: Dieser hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Je später der Rentenbeginn, desto höher der Anteil der Rente, der versteuert werden muss.
  2. Abzug des Rentenfreibetrags: Der steuerfreie Teil der Rente bleibt konstant und wird jährlich nicht mehr angepasst.
  3. Zusammenrechnung aller Einkünfte: Neben der gesetzlichen Rente werden auch andere Einkünfte, etwa aus Kapitalanlagen, Mietverhältnissen oder Betriebsrenten, berücksichtigt.
  4. Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben: Hier können Sie beispielsweise Krankenkassenbeiträge oder Spenden geltend machen.
  5. Berechnung des zu versteuernden Einkommens: Das Finanzamt zieht den Grundfreibetrag ab. Ist das Ergebnis positiv, wird darauf die Einkommensteuer berechnet.

Freibeträge und Abzüge für Rentner

Um Ihre Steuerlast zu senken, sollten Sie alle möglichen Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten kennen. Diese beinhalten:

1. Rentenfreibetrag

Wie bereits erwähnt, bleibt ein Teil Ihrer Rente steuerfrei. Dieser Rentenfreibetrag wird im Jahr des Renteneintritts festgelegt und bleibt dauerhaft unverändert. Es ist daher wichtig, den Renteneintritt genau zu dokumentieren, um den korrekten Freibetrag in Ihrer Steuererklärung anzugeben.

2. Werbungskosten

Auch Rentner können Werbungskosten absetzen, etwa für die Steuerberatung, Fahrtkosten zu Ärzten oder andere beruflich bedingte Aufwendungen. Wenn keine spezifischen Werbungskosten vorliegen, berücksichtigt das Finanzamt automatisch einen Pauschbetrag von 102 Euro.

3. Sonderausgaben

Sonderausgaben umfassen unter anderem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden und Kirchensteuer. Diese können von der Steuer abgesetzt werden und helfen, das zu versteuernde Einkommen zu senken.

4. Außergewöhnliche Belastungen

Ungewöhnlich hohe Kosten, etwa durch Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder Behinderung, können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei prüft das Finanzamt, ob die Kosten die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten.

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Wichtige Fristen und Unterlagen

Die Steuererklärung muss grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Wer steuerlich beraten wird, hat in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Für das Steuerjahr 2024 wäre der reguläre Abgabetermin demnach der 31. Juli 2025. Werden Sie von einem Steuerberater betreut, verlängert sich die Frist bis Februar 2026.

Für die Steuererklärung benötigen Sie verschiedene Unterlagen, darunter:

  • Rentenbescheinigungen der Deutschen Rentenversicherung
  • Bescheinigungen über Betriebsrenten oder private Renten
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Unterlagen zu zusätzlichen Einkünften, etwa aus Kapitalanlagen oder Vermietung
  • Spendenquittungen, Belege über außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten

Tipps für eine einfache Steuererklärung

Mit den richtigen Vorbereitungen und einer strukturierten Herangehensweise können Sie Ihre Steuererklärung stressfrei erledigen:

1. Nutzen Sie Steuer-Software

Moderne Steuerprogramme oder Online-Plattformen führen Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung. Sie erhalten Tipps, wo Sie Steuern sparen können, und können die Unterlagen digital einreichen.

2. Holen Sie sich Hilfe

Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen. Diese Experten wissen, welche Freibeträge für Rentner gelten und wie Sie alle möglichen Abzüge optimal nutzen können.

3. Frühzeitig beginnen

Starten Sie rechtzeitig mit der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen. Je früher Sie anfangen, desto mehr Zeit haben Sie, eventuelle Fragen zu klären oder fehlende Dokumente zu beschaffen.

4. Auf Richtigkeit achten

Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind. Fehlerhafte oder unvollständige Steuererklärungen führen zu Nachfragen vom Finanzamt und können den Prozess verzögern.

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Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung zum Erfolg

Auch im Ruhestand ist eine Steuererklärung wichtig, um die steuerlichen Pflichten zu erfüllen und möglicherweise Geld zu sparen. Indem Sie sich frühzeitig informieren, alle relevanten Unterlagen sammeln und die Unterstützung von Steuer-Software oder einem Experten nutzen, behalten Sie den Überblick und vermeiden böse Überraschungen.

Die Steuererklärung für Rentner ist mit etwas Vorbereitung und Wissen kein Hexenwerk. Nutzen Sie die vorhandenen Freibeträge und Abzüge, um Ihre Steuerlast zu minimieren, und sorgen Sie dafür, dass Ihre Rente Ihnen auch nach Abzug der Steuern genügend finanziellen Spielraum bietet.

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