Die Auszahlung der Rente ist für viele Menschen ein lang erwarteter Schritt in einen neuen Lebensabschnitt. Doch die Freude über den Einmalbetrag kann schnell durch Unsicherheiten getrübt werden. Leider wird von dem ursprünglichen Betrag noch einiges abgezogen. Wie viel von der Summe bleibt nach Steuern und Abgaben tatsächlich übrig? In diesem Artikel beleuchten wir die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte der Rentenauszahlung und zeigen, worauf Sie achten sollten.

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ToggleDie steuerliche Behandlung der Rentenzahlung
In Deutschland unterliegen Renteneinkünfte grundsätzlich der Steuerpflicht. Die Höhe der Besteuerung hängt von mehreren Faktoren ab:
– Besteuerungsanteil
Der Besteuerungsanteil Ihrer Rente richtet sich nach dem Jahr Ihres Renteneintritts. Für Neurentner, die 2025 in den Ruhestand gehen, liegt der Anteil bei 85 %. Das bedeutet, dass 85 % Ihrer Rente steuerpflichtig sind, während die restlichen 15 % als steuerfreier Anteil gelten.
– Grundfreibetrag
Wie bei anderen Einkünften steht Rentnern ein steuerlicher Grundfreibetrag zu. Für das Jahr 2025 beträgt dieser 10.908 Euro für Alleinstehende und 21.816 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Liegt Ihre Rente unter diesem Betrag, fällt in der Regel keine Einkommensteuer an. Übersteigt die Rente den Grundfreibetrag, wird der übersteigende Betrag mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuert.
– Zusätzliche Einkünfte
Wer neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte erzielt – zum Beispiel aus einer privaten Rentenversicherung, aus Vermietung oder aus Kapitalerträgen – muss diese ebenfalls angeben. Das Gesamteinkommen entscheidet letztlich über Ihre Steuerbelastung.

Sozialabgaben auf die Rente
Neben den Steuern können auch Sozialabgaben anfallen. Dabei ist vor allem die Kranken- und Pflegeversicherung von Bedeutung:
– Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, zahlt Beiträge zur Krankenversicherung. Der Beitragssatz liegt bei rund 15 % und wird anteilig vom Rentenversicherungsträger und dem Rentner selbst getragen. Für privat Krankenversicherte gelten andere Regelungen, die individuell mit dem Versicherer vereinbart werden.
– Pflegeversicherung
Zusätzlich zur Krankenversicherung wird ein Beitrag zur Pflegeversicherung erhoben. Der Beitragssatz beträgt 3,4 % für Kinderlose und 3,05 % für Versicherte mit Kindern. Dieser Betrag wird ebenfalls vom Rentenversicherungsträger einbehalten und an die Pflegekasse abgeführt.
– Rentner mit Zusatzkrankenversicherung
Wer eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen hat, muss die entsprechenden Beiträge weiterhin selbst tragen. Diese Kosten sollten bei der Planung des verfügbaren Renteneinkommens berücksichtigt werden.
Beispielrechnung: Was bleibt übrig?
Angenommen, Sie erhalten eine monatliche Bruttorente von 1.500 Euro. Davon wird ein Teil versteuert, wenn Ihre Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Zusätzlich werden etwa 15 % Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Die exakte Berechnung hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation, Ihrem Krankenversicherungsstatus und eventuellen zusätzlichen Einkünften ab. In der Praxis kann die Nettorente – also das, was tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt – etwa 1.200 bis 1.300 Euro betragen.
Tipps, um mehr von der Rente zu behalten
Es gibt Möglichkeiten, die Abzüge zu minimieren und die Nettorente zu optimieren:
– Steuererklärung nutzen
Viele Rentner können durch die Abgabe einer Steuererklärung Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder andere Ausgaben geltend machen. Dies kann die Steuerlast senken.
– Freiwillige Beiträge zur Krankenversicherung prüfen
Für privat versicherte Rentner kann es sinnvoll sein, die Tarife regelmäßig zu überprüfen. Gegebenenfalls lassen sich günstigere Tarife finden, die die monatliche Belastung reduzieren.
– Sparen durch kluge Planung
Eine rechtzeitige Finanzplanung vor dem Renteneintritt kann helfen, Überraschungen zu vermeiden. Dazu gehört, sich frühzeitig über die zu erwartenden Abzüge zu informieren und mögliche Zusatzversicherungen oder Sparpläne anzupassen.

Fazit
Die Rentenauszahlung ist nicht nur eine Frage der Bruttosumme. Steuern und Sozialabgaben können einen erheblichen Teil der Rente ausmachen. Wer sich frühzeitig informiert und seine Finanzen entsprechend plant, kann dafür sorgen, dass mehr vom Einmalbetrag übrig bleibt. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Steuererklärung, überprüfen Sie Ihre Versicherungen und bleiben Sie stets über aktuelle Regelungen auf dem Laufenden. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Rente in vollen Zügen genießen können. Mit den oben genannten Tipps kann man diese aber auch etwas reduzieren, indem man beispielsweise die Kirchensteuer durch einen Austritt abschafft.