Die Vorstellung, bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen, ist nicht nur für Angestellte verlockend. Auch Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen – trotz der oft unregelmäßigen Beitragsverläufe und der besonderen Herausforderungen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit mit sich bringt. Welche Optionen stehen Selbstständigen offen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Frühverrentung zu erreichen? Und wie lassen sich finanzielle Fallstricke vermeiden? In diesem Artikel erfahren Sie, wie auch Selbstständige den Weg in den vorzeitigen Ruhestand erfolgreich meistern können.

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ToggleDie Ausgangssituation für Selbstständige
Selbstständige stehen bei der Altersvorsorge oft vor anderen Herausforderungen als Angestellte. Viele sind nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Häufig erfolgt die Absicherung für das Alter über private Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen, Fonds oder Betriebsrenten. Dennoch gibt es auch Selbstständige, die freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder in einem versicherungspflichtigen Beruf arbeiten (z. B. Handwerker oder Künstler). Für diese Gruppe eröffnet sich die Möglichkeit, unter den gleichen Bedingungen wie Angestellte eine gesetzliche Altersrente – auch vorzeitig – zu beantragen.
Selbstständige, die frühzeitig in Rente gehen möchten, müssen jedoch sorgfältig prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen. Da die gesetzliche Rentenversicherung stark beitragsbasiert ist, sind die Rentenansprüche von der Höhe und Dauer der eingezahlten Beiträge abhängig. Dies gilt ebenso für die Rente mit 63.

Voraussetzungen für die Frühverrentung als Selbstständiger
Um mit 63 in Rente zu gehen, gelten dieselben Grundvoraussetzungen wie für Angestellte. Die wichtigsten Punkte sind:
1. Mindestens 35 Versicherungsjahre (Wartezeit)
Eine zentrale Voraussetzung für die Rente mit 63 ist das Erfüllen der Wartezeit von mindestens 35 Versicherungsjahren. Zu den anrechenbaren Zeiten zählen:
- Pflichtbeiträge aus einer versicherungspflichtigen Tätigkeit (z. B. als Handwerker oder Künstler)
- Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Zeiten der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen
- Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit (sofern versicherungspflichtig)
Selbstständige, die während ihrer Erwerbstätigkeit kontinuierlich freiwillige Beiträge geleistet haben oder als Pflichtversicherte geführt wurden, können diese Zeiten anrechnen lassen. Es ist daher entscheidend, regelmäßig die eigene Rentenauskunft zu prüfen und eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle beitragsrelevanten Zeiten korrekt erfasst sind.
2. Altersgrenze und Abschläge
Die Rente mit 63 ist grundsätzlich mit Abschlägen verbunden, da sie vor dem regulären Rentenalter von 67 Jahren beginnt. Pro Monat vorzeitiger Rentenbeginn fällt ein Abschlag von 0,3 % an, was sich bei einem Rentenbeginn mit 63 auf etwa 14,4 % summiert. Diese Abschläge gelten auch für Selbstständige und bleiben dauerhaft bestehen.
Tipp: Um diese Abschläge zu vermeiden oder abzumildern, können Selbstständige freiwillige Zahlungen in die Rentenkasse leisten. Diese Beiträge dienen dazu, die Rentenansprüche zu erhöhen oder Abschläge auszugleichen. Allerdings müssen diese Einzahlungen rechtzeitig geplant und beantragt werden.
3. Gesetzliche Rentenversicherungspflicht
Für bestimmte Berufsgruppen gibt es eine gesetzliche Versicherungspflicht. Handwerker, Künstler und Publizisten sind oft pflichtversichert und können so Anspruch auf die Rente mit 63 erlangen, sofern sie die Wartezeit erfüllen. Wer jedoch nicht pflichtversichert war, kann sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. In beiden Fällen ist es wichtig, frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung Kontakt aufzunehmen, um die individuelle Situation zu klären.
Finanzielle Aspekte und Vorsorgeoptionen
Für Selbstständige, die mit 63 in Rente gehen möchten, spielen finanzielle Überlegungen eine zentrale Rolle. Die gesetzliche Rente alleine reicht oft nicht aus, um den Lebensstandard zu halten, insbesondere wenn Abschläge hinzukommen. Es ist daher ratsam, zusätzliche Vorsorgeoptionen zu berücksichtigen:
- Private Altersvorsorge: Kapitalbildende Lebensversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen und andere private Altersvorsorgeprodukte können Lücken in der gesetzlichen Rente schließen.
- Betriebliche Altersvorsorge: Selbstständige, die über eine Gesellschaft oder einen Betrieb verfügen, können betriebliche Altersvorsorgemodelle nutzen, um eine zusätzliche Einkommensquelle im Alter zu schaffen.
- Immobilieneinkünfte: Einkünfte aus vermieteten Immobilien bieten eine weitere Einnahmequelle und können den Einkommensverlust durch frühzeitige Rentenabschläge kompensieren.
Eine sorgfältige Planung und eine realistische Einschätzung der eigenen Einkünfte sind unerlässlich, um finanziellen Engpässen im vorzeitigen Ruhestand vorzubeugen. Es ist empfehlenswert, frühzeitig mit einem Finanzberater oder einem unabhängigen Rentenberater über die eigene Situation zu sprechen.

Der Antragsprozess
Auch Selbstständige müssen ihren Rentenantrag rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Dieser sollte spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen umfassen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle Rentenauskunft
- Nachweise über freiwillige Beiträge
- Nachweise über Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten
Um sicherzugehen, dass der Antrag korrekt ist und keine Verzögerungen auftreten, können Selbstständige auch die Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung nutzen. Eine gründliche Vorbereitung des Antrags ist entscheidend, um die Rentenzahlungen pünktlich und in der korrekten Höhe zu erhalten.
Fazit
Die Frühverrentung mit 63 ist auch für Selbstständige erreichbar, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, dass genügend Versicherungszeiten vorliegen und mögliche Abschläge in die Planung einbezogen werden. Eine rechtzeitige Kontenklärung, freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse und eine durchdachte Altersvorsorge sind essenziell, um den vorzeitigen Ruhestand finanziell abzusichern. Selbstständige sollten sich frühzeitig beraten lassen, um die individuellen Möglichkeiten und potenziellen finanziellen Risiken zu verstehen. So gelingt die Rente mit 63 auch ohne klassische Anstellung.