Für viele Rentner ist die Berechnung der Kirchensteuer ein verwirrendes Thema. Sie wird automatisch von der Rente abgezogen, sofern man Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist. Doch wie funktioniert das genau? Welche Faktoren beeinflussen die Höhe, und gibt es Möglichkeiten, sie zu reduzieren oder sich von ihr befreien zu lassen? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen und geben einen klaren Überblick über die Berechnung auf die Rente.

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ToggleWas ist die Kirchensteuer?
Sie ist eine von den Religionsgemeinschaften erhobene Abgabe. In Deutschland wird sie von den Finanzämtern eingezogen und an die Kirchen weitergeleitet. Diese Steuer dient der Finanzierung kirchlicher Aufgaben, wie der Instandhaltung von Kirchengebäuden, der sozialen Arbeit und der Unterstützung von Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Wer ist steuerpflichtig?
Jeder, der Mitglied einer steuererhebenden Kirche ist, muss in der Regel diese Steuer zahlen. Dies gilt auch für Rentner, solange sie der Kirche angehören. Austritte aus der Kirche führen in der Regel dazu, dass keine Kirchensteuer mehr erhoben wird. Die Pflicht endet jedoch nicht automatisch mit dem Renteneintritt – sie gilt weiterhin, solange man Mitglied bleibt.
Wie wird die Kirchensteuer berechnet?
Die Höhe hängt in erster Linie von der Höhe der Einkünfte und vom Bundesland ab. In den meisten Bundesländern beträgt der Kirchensteuersatz 9 % der Einkommensteuer. In Bayern und Baden-Württemberg liegt er bei 8 %. Die Steuer wird also direkt von der Einkommensteuer abgeleitet, die wiederum auf der Höhe des zu versteuernden Einkommens basiert.
1. Berechnungsschritte
Die Steuer auf die Rente wird folgendermaßen berechnet:
- Ermittlung des zu versteuernden Anteils der Rente: Ein Teil der gesetzlichen Rente ist steuerfrei, der Rest wird versteuert.
- Berechnung der Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen.
- Anwendung des Steuersatzes (8 % oder 9 % je nach Bundesland) auf die Einkommensteuer.
Sie wird also nicht direkt auf die Bruttorente, sondern auf den steuerpflichtigen Anteil der Rente erhoben.
2. Unterschiede zwischen den Bundesländern
Wie bereits erwähnt, variiert der Steuersatz je nach Bundesland. In den meisten Regionen beträgt er 9 %, während in Bayern und Baden-Württemberg nur 8 % erhoben werden. Das kann einen Unterschied ausmachen, besonders bei höheren Einkommen.

Wie wird sie abgeführt?
Die Rentenversicherungsträger melden die relevanten Daten an die Finanzämter, die dann die Kirchensteuer berechnen und einziehen. Für Rentner erfolgt der Abzug der Kirchensteuer in der Regel automatisch. Dies bedeutet, dass sie sich nicht selbst um die Überweisung kümmern müssen. Stattdessen wird die Steuer direkt mit der Einkommensteuer abgezogen und von den Finanzämtern an die Kirchen weitergeleitet.
Welche Möglichkeiten gibt es, die Steuer zu reduzieren?
Es gibt einige Optionen, um die Steuerlast zu verringern:
1. Steuerliche Freibeträge nutzen
Wer von steuerlichen Freibeträgen profitiert, kann seine steuerpflichtigen Einkünfte und damit auch die Grundlage für die Kirchensteuer reduzieren. Dazu gehören beispielsweise:
- Der Altersentlastungsbetrag
- Der Grundfreibetrag
- Außergewöhnliche Belastungen
Je niedriger das zu versteuernde Einkommen, desto weniger Einkommensteuer fällt an und damit auch weniger Kirchensteuer.
2. Austritt aus der Kirche
Wer sie vollständig vermeiden möchte, kann formal aus der Kirche austreten. Dies ist jedoch eine persönliche Entscheidung, die nicht nur finanzielle, sondern auch spirituelle und soziale Aspekte berücksichtigt. Nach dem Austritt wird keine mehr erhoben.
3. Sonderregelungen prüfen
Manche Bundesländer oder Religionsgemeinschaften bieten Möglichkeiten an, in bestimmten Fällen sie zu reduzieren oder anzupassen. Es kann sich lohnen, direkt bei der Kirche oder beim zuständigen Finanzamt nachzufragen.

Fazit: Klarheit über die Kirchensteuer auf die Rente
Sie wird auch im Ruhestand weiter erhoben, solange man Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist. Sie richtet sich nach der Einkommensteuer und wird vom Finanzamt automatisch einbehalten. Wer seine Kirchensteuerlast senken möchte, kann steuerliche Freibeträge nutzen oder einen Kirchenaustritt in Betracht ziehen. Wichtig ist, sich über die eigene steuerliche Situation und die geltenden Steuersätze im jeweiligen Bundesland zu informieren, um gut vorbereitet in den Ruhestand zu gehen.