Viele Menschen, die eine Schwerbehinderung haben, fragen sich, ob sie früher in Rente gehen können und welche finanziellen Auswirkungen das hätte. Während die gesetzliche Rentenversicherung verschiedene Möglichkeiten für den vorzeitigen Rentenbeginn bietet, müssen Betroffene häufig mit Abschlägen rechnen. In diesem Artikel erklären wir, wie sich die Rentenabschläge bei vorzeitigem Renteneintritt mit Schwerbehinderung berechnen, welche Faktoren eine Rolle spielen und wie hoch diese Abschläge ausfallen können.

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ToggleWelche Voraussetzungen gelten für den vorzeitigen Renteneintritt mit Schwerbehinderung?
Um vorzeitig in Rente gehen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese beinhalten:
1. Anerkennung der Schwerbehinderung
Die Rentenversicherung setzt voraus, dass ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Dieser wird von den zuständigen Behörden, wie etwa dem Versorgungsamt, festgestellt.
2. Erfüllung der Mindestversicherungszeit
Betroffene müssen eine sogenannte Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können. Dazu zählen Pflichtbeitragszeiten, freiwillige Beiträge sowie Ersatzzeiten und Anrechnungszeiten.
3. Antrag auf Schwerbehindertenrente
Die Rente für schwerbehinderte Menschen muss rechtzeitig beantragt werden. In der Regel ist es möglich, bis zu drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn den Antrag einzureichen, um eine nahtlose Zahlung zu gewährleisten.

Wie hoch sind die Rentenabschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn?
Wer früher in Rente geht, muss pro Monat, den er vor der regulären Altersgrenze in Rente geht, mit einem Abschlag von 0,3 % rechnen. Dieser Abschlag summiert sich auf bis zu 10,8 %, wenn der Rentenbeginn maximal 36 Monate vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze liegt.
1. Abschlagsfaktor
Der Abschlag von 0,3 % pro Monat gilt unabhängig vom Rentenbetrag. Er wird von der monatlichen Bruttorente berechnet. Für jede 100 Euro Bruttorente bedeutet das bei einem Monat früherem Rentenbeginn eine Kürzung um 30 Cent.
2. Dauerhafte Reduzierung
Einmal vorgenommene Abschläge bleiben dauerhaft bestehen. Das bedeutet, dass auch in späteren Rentenjahren der reduzierte Betrag gezahlt wird.
3. Rentenhöhe und Auswirkung
Die Höhe des Abschlags hängt also davon ab, wie viele Monate der Rentenbeginn vor der regulären Altersgrenze liegt. Wer nur wenige Monate früher in Rente geht, hat geringere Kürzungen als jemand, der den vollen Spielraum von 36 Monaten ausschöpft.
Beispiele für Rentenabschläge
Zur Veranschaulichung hier einige Beispiele:
- Beispiel 1: Ein Rentner hat eine monatliche Bruttorente von 1.200 Euro und möchte 12 Monate früher in Rente gehen. Der Abschlag beträgt 0,3 % x 12 = 3,6 %. Das entspricht einer Kürzung von 43,20 Euro pro Monat.
- Beispiel 2: Eine Rentnerin hat Anspruch auf eine Bruttorente von 1.800 Euro. Sie möchte 36 Monate früher in Rente gehen. Der Abschlag beträgt 0,3 % x 36 = 10,8 %. Das entspricht einer Kürzung von 194,40 Euro pro Monat.
- Beispiel 3: Ein Rentner hat eine Bruttorente von 2.500 Euro. Er geht 24 Monate früher in Rente. Der Abschlag beträgt 0,3 % x 24 = 7,2 %. Das entspricht einer Kürzung von 180 Euro pro Monat.

Kann man Rentenabschläge vermeiden?
Es gibt einige Strategien, um Rentenabschläge zu vermeiden oder zu verringern:
1. Späterer Rentenbeginn
Wer bis zur regulären Altersgrenze oder länger arbeitet, muss keine Abschläge hinnehmen. Jedes Jahr, das man länger arbeitet, erhöht außerdem den Rentenanspruch.
2. Zusätzliche Beiträge
In bestimmten Fällen können Versicherte zusätzliche Beiträge einzahlen, um Rentenabschläge auszugleichen. Dieser Ausgleichsbetrag kann bei der Rentenversicherung beantragt und berechnet werden.
3. Teilzeitarbeit und Hinzuverdienst
Manchmal ist es sinnvoll, nicht direkt ganz in Rente zu gehen, sondern zunächst Teilzeit zu arbeiten oder einen Hinzuverdienst anzustreben. So können Abschläge reduziert oder ganz vermieden werden.
Fazit: Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt sorgfältig abwägen
Die Möglichkeit, mit einer Schwerbehinderung vorzeitig in Rente zu gehen, bietet vielen Menschen die Chance, ihre Erwerbstätigkeit früher zu beenden. Allerdings sind mit einem früheren Rentenbeginn auch finanzielle Kürzungen verbunden. Jeder Monat früherer Rentenbeginn führt zu dauerhaften Abschlägen von 0,3 %, die sich im Laufe der Jahre summieren können.
Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit den finanziellen Auswirkungen auseinanderzusetzen, unterschiedliche Szenarien durchzurechnen und gegebenenfalls eine Beratung bei der Rentenversicherung oder einem Experten in Anspruch zu nehmen. So können Sie sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Entscheidung für Ihren Ruhestand treffen.