Viele Rentner stehen vor der Frage, ob und wie ihre Rente versteuert werden muss. Die Steuern der Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Renteneintrittsjahr, der individuelle Steuerfreibetrag und mögliche zusätzliche Einkünfte. In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie sich die Steuer auf Ihre Rente berechnet und welche Aspekte Sie dabei berücksichtigen sollten.
Inhalt
Toggle1. Der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente
Ein entscheidender Faktor für die Besteuerung Ihrer Rente ist der sogenannte Besteuerungsanteil. Dieser Anteil variiert je nach Jahr des Renteneintritts. Je früher Sie in Rente gegangen sind, desto geringer ist der steuerpflichtige Anteil. Für Renteneintritte im Jahr 2005 liegt der Besteuerungsanteil beispielsweise bei 50 %, während er für Renteneintritte im Jahr 2025 bei 85 % liegt.
Der steuerfreie Anteil wird einmalig im Jahr des Renteneintritts festgelegt und bleibt dann konstant. Dieser Betrag stellt quasi einen Steuerfreibetrag dar, der Ihre Steuerlast mindern kann.
Beispiel:
- Renteneintritt: 2010
- Besteuerungsanteil: 60 %
- Jährliche Bruttorente: 20.000 Euro
- Steuerpflichtiger Anteil: 12.000 Euro
- Steuerfreier Anteil: 8.000 Euro

2. Der Rentenfreibetrag
Der steuerfreie Anteil wird in den Folgejahren nicht neu berechnet, sondern bleibt als fixer Rentenfreibetrag bestehen. Das bedeutet, dass zwar Rentenerhöhungen grundsätzlich den steuerpflichtigen Anteil erhöhen, der ursprüngliche Freibetrag jedoch unverändert bleibt.
Im Beispiel oben bleibt der steuerfreie Betrag von 8.000 Euro unverändert. Sollte sich Ihre Bruttorente durch Rentenanpassungen auf 22.000 Euro erhöhen, würde der steuerpflichtige Anteil auf 14.000 Euro steigen, während die 8.000 Euro steuerfrei bleiben.
3. Zusätzliche Einkünfte und der Grundfreibetrag
Ob Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt auch von Ihren zusätzlichen Einkünften und dem jährlichen Grundfreibetrag ab. Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 10.908 Euro für Alleinstehende (Stand 2025) und stellt sicher, dass Rentner mit geringen Einkünften keine Steuern zahlen müssen.
Beispiel:
- Steuerpflichtige Rente: 12.000 Euro
- Zusätzliche Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen): 2.000 Euro
- Gesamte Einkünfte: 14.000 Euro
- Grundfreibetrag: 10.908 Euro
- Zu versteuerndes Einkommen: 3.092 Euro
Da die Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag übersteigen, fällt eine Steuer auf den Differenzbetrag an. Dieser wird dann mit dem individuellen Steuersatz versteuert.

4. Werbungskosten und Sonderausgaben
Sie können bestimmte Kosten von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen, um Ihre Steuerlast zu mindern. Dazu gehören beispielsweise:
- Werbungskosten: Diese fallen bei Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit an, beispielsweise wenn Sie neben der Rente noch einer kleinen Nebentätigkeit nachgehen.
- Sonderausgaben: Hierzu zählen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die häufig direkt von Ihrer Rente abgezogen werden. Diese Beiträge können Sie in der Steuererklärung angeben, um Ihre Steuerlast zu senken.
Durch diese Abzüge kann sich Ihr zu versteuerndes Einkommen verringern, sodass Sie möglicherweise weniger oder gar keine Steuern zahlen müssen.
5. Rentenanpassungen und deren Auswirkung
Jährliche Rentenerhöhungen können dazu führen, dass Ihr steuerpflichtiges Einkommen steigt. Da der Rentenfreibetrag fix ist, unterliegen Erhöhungen des Bruttobetrags vollständig der Besteuerung. Wenn Sie also eine Rentenanpassung von 1.000 Euro pro Jahr erhalten, erhöht sich auch Ihr steuerpflichtiger Anteil um diesen Betrag.
6. Steuererklärung als Rentner
Auch Rentner sind unter bestimmten Umständen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dies ist der Fall, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt oder wenn Sie zusätzliche Einkünfte haben. Die Steuererklärung ermöglicht es Ihnen, Ihre Einkünfte transparent darzustellen und potenzielle Abzüge geltend zu machen, um Ihre Steuerlast zu reduzieren.
Wichtige Unterlagen:
- Rentenbezugsmitteilung: Hier sind die Höhe Ihrer Rente und der steuerpflichtige Anteil dokumentiert.
- Nachweise über Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
- Belege zu zusätzlichen Einkünften, beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung.
Mit einer sorgfältigen Steuererklärung können Sie sicherstellen, dass Sie nicht mehr Steuern zahlen als notwendig.

Fazit
Die Besteuerung der Rente ist kein Hexenwerk, erfordert aber ein grundlegendes Verständnis der zugrunde liegenden Regeln. Der steuerpflichtige Anteil hängt von Ihrem Renteneintrittsjahr ab, und der Rentenfreibetrag bleibt ab diesem Zeitpunkt konstant. Zusätzliche Einkünfte, der Grundfreibetrag sowie mögliche Abzüge beeinflussen, ob und wie viel Steuern Sie zahlen müssen.
Indem Sie die Schritte zur Berechnung Ihrer Steuer verstehen und die richtigen Unterlagen zusammenstellen, können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Steuerlast minimieren und keine unangenehmen Überraschungen erleben. Falls Unsicherheiten bestehen, ist es ratsam, sich an einen Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe zu wenden, um Ihre individuelle Situation zu klären.