Wichtige Freibeträge und Pauschalen: So reduzieren Sie Ihre Steuerlast auf die Rente

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Die Rente ist für viele Menschen die wichtigste Einnahmequelle im Ruhestand. Doch auch Renten werden steuerlich berücksichtigt, und nicht selten stehen Rentner vor der Frage, wie sie ihre Steuerlast reduzieren können. Dabei spielen Freibeträge und Pauschalen eine entscheidende Rolle. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Freibeträge und Pauschalen für Rentner besonders wichtig sind und wie Sie diese gezielt nutzen können, um Ihre Steuerlast zu verringern.

Freibeträge

Der Grundfreibetrag: Die steuerfreie Basis

Der Grundfreibetrag ist eine zentrale Größe im Steuerrecht. Dieser Betrag steht jedem Steuerpflichtigen zu, unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer, Selbstständige oder Rentner handelt. Im Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.600 Euro für Alleinstehende und 25.200 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Solange Ihre zu versteuernden Einkünfte, einschließlich der Rente, diesen Betrag nicht übersteigen, bleibt Ihre Steuerlast bei Null.

Besonders für Rentner, deren Rente unter dem Grundfreibetrag liegt, ist dies von Vorteil. Es empfiehlt sich, regelmäßig zu überprüfen, ob der steuerpflichtige Anteil der Rente den Grundfreibetrag überschreitet, um frühzeitig steuerliche Maßnahmen einzuleiten.

Der Altersentlastungsbetrag: Ein zusätzlicher Vorteil für Senioren

Ab einem bestimmten Alter haben Rentner Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag. Dieser zusätzliche Steuerfreibetrag soll den steuerlichen Aufwand im Alter mindern. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Geburtsjahr und nimmt mit steigendem Alter leicht ab. Für Rentner, die 65 Jahre oder älter sind, wird ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens, maximal jedoch ein festgelegter Betrag, steuerfrei gestellt.

Um in den Genuss des Altersentlastungsbetrags zu kommen, müssen allerdings auch Einkünfte aus anderen Quellen als der Rente vorhanden sein, beispielsweise Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung. Dennoch kann dieser Freibetrag erheblich zur Senkung der Steuerlast beitragen.

Der Sparerpauschbetrag: Steuerfreiheit für Kapitalerträge

Rentner, die Geld in Aktien, Fonds oder andere Kapitalanlagen investiert haben, können den Sparerpauschbetrag nutzen. Der Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Person und ermöglicht es, Kapitalerträge bis zu dieser Höhe steuerfrei zu erhalten. Für verheiratete Rentner, die gemeinsam veranlagt werden, liegt der Betrag bei 2.000 Euro.

Mit dem Sparerpauschbetrag können beispielsweise Dividenden und Zinsen steuerfrei vereinnahmt werden. Wer regelmäßig Kapitalerträge erzielt, sollte sicherstellen, dass der Sparerpauschbetrag optimal ausgeschöpft wird, bevor Steuern anfallen.

Rente mit 60

Werbungskostenpauschale: Geringe Kosten, aber hohe Wirkung

Auch wenn Rentner nicht mehr aktiv im Berufsleben stehen, können sie die Werbungskostenpauschale in Anspruch nehmen. Diese Pauschale beträgt 120 Euro pro Jahr und wird automatisch von der Steuer abgezogen, ohne dass Belege eingereicht werden müssen.

Obwohl die Werbungskostenpauschale im Vergleich zu anderen Freibeträgen und Pauschalen relativ gering erscheint, reduziert sie dennoch das zu versteuernde Einkommen. Jeder Euro, der nicht versteuert werden muss, hilft dabei, die Steuerlast zu verringern.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Viele Rentner investieren in den Erhalt ihrer Immobilie oder nehmen Hilfe im Haushalt in Anspruch. Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Reinigung, Gartenarbeit oder Pflegeleistungen, können steuerlich geltend gemacht werden. Ebenso können Handwerkerleistungen, wie Renovierungen oder Reparaturen, bis zu bestimmten Höchstgrenzen von der Steuer abgesetzt werden.

Hierbei handelt es sich nicht um klassische Freibeträge, sondern um Steuerermäßigungen. Dennoch führen diese Abzüge dazu, dass sich die Steuerlast deutlich verringert. Es ist wichtig, alle Rechnungen und Zahlungsbelege aufzubewahren, da diese beim Finanzamt eingereicht werden müssen.

Die Riester-Rente: Zusätzliche Förderung nutzen

Wer neben der gesetzlichen Rente eine Riester-Rente abgeschlossen hat, kann ebenfalls von steuerlichen Vorteilen profitieren. Die Beiträge zur Riester-Rente sind steuerlich absetzbar, und zusätzlich gibt es staatliche Zulagen. Zwar werden die Auszahlungen im Alter versteuert, jedoch sorgt die Förderung dafür, dass die Belastung insgesamt geringer ausfällt.

Für Rentner, die bereits eine Riester-Rente beziehen, ist es sinnvoll, die Steuerlast auf diese zusätzlichen Einkünfte genau zu prüfen. Durch die geschickte Nutzung von Freibeträgen und Pauschalen kann die Steuerlast auch hier reduziert werden.

Die Steuererklärung optimieren

Ein wesentlicher Schritt zur Steuerersparnis besteht darin, die Steuererklärung sorgfältig auszufüllen und alle möglichen Freibeträge und Pauschalen anzugeben. Viele Rentner verzichten darauf, eine Steuererklärung abzugeben, weil sie glauben, dass ihre Rente ohnehin steuerfrei ist. Doch wer auf die Steuererklärung verzichtet, verschenkt oft Geld.

Es kann sinnvoll sein, sich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorteile ausgeschöpft werden. Besonders bei komplexeren Sachverhalten, wie etwa Einkünften aus Vermietung oder Kapitalerträgen, hilft ein Fachmann, die Steuerlast so gering wie möglich zu halten.

Fazit: Mit kluger Planung die Steuerlast senken

Freibeträge und Pauschalen sind essenzielle Werkzeuge, um die Steuerlast im Ruhestand zu reduzieren. Der Grundfreibetrag, der Altersentlastungsbetrag, der Sparerpauschbetrag und die Werbungskostenpauschale sind dabei nur einige der Möglichkeiten, von denen Rentner profitieren können. Hinzu kommen Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sowie Vorteile durch geförderte Vorsorgeprodukte wie die Riester-Rente.

Wer rechtzeitig plant, alle Freibeträge ausschöpft und seine Steuererklärung sorgfältig vorbereitet, kann seine Steuerlast erheblich verringern und so die finanzielle Freiheit im Ruhestand genießen.

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